
AGB
Office-Leverkusen
Akkurt, Bünyamin & Qureshi Azim GbR
Heinestr. 9, 40764 Langenfeld
E-Mail: akkurtqureshi@gmail.com | Telefon: +49 (0) 176 40495804
(nachfolgend „Vermieter“ oder „Office-Leverkusen“ genannt)
1. Geltungsbereich & Vertragsgegenstand
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Vereinbarungen und Nutzungen bezüglich der Überlassung von Büroflächen, Shared Offices, Shared Desks (Open Space) sowie Konferenz- und Tagungsräumen in den Objekten von Office-Leverkusen.
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Vertragspartner sind die Akkurt, Bünyamin & Qureshi Azim GbR und der jeweilige Kunde (nachfolgend „Mieter“ oder „Nutzer“ genannt).
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Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
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Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Mieters werden nicht Anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Angebote & Vertragsschluss
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Die Präsentation der Räumlichkeiten auf der Website [www.office-leverkusen.com](https://www.office-leverkusen.com) stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
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Ein Vertrag über die Anmietung von Büroräumen, Shared Offices oder Shared Desks kommt erst durch die beiderseitige Unterzeichnung eines schriftlichen Einzelmietvertrages zustande.
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Buchungen von Konferenzräumen (tages- oder stundenweise) kommen durch die schriftliche oder elektronische Bestätigung (z. B. per E-Mail) seitens des Vermieters zustande.
3. Leistungsumfang & Nutzung der Räumlichkeiten
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Vertragsgegenstand: Der Vermieter überlässt dem Mieter die vereinbarten Räumlichkeiten / Arbeitsplätze nebst Zugang zu den im Mietvertrag ausgewiesenen Gemeinschaftsflächen (z. B. Flure, Loungebereiche, sanitäre Anlagen, Teeküchen) zur gewerblichen Nutzung.
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Keine virtuellen Büros / Substanzgebot: Die Räumlichkeiten dienen der tatsächlichen physischen und wirtschaftlichen Nutzung vor Ort. Die Überlassung von reinen Briefkastenadressen oder virtuellen Büros ohne physische Nutzung ist ausdrücklich ausgeschlossen.
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Betriebszeiten & Zugang: Die Zugangsregeln und -zeiten (z. B. per Schlüssel, Chip oder digitalem Zugangssystem) werden im jeweiligen Einzelmietvertrag geregelt.
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Internet & Infrastruktur: Soweit die Nutzung des IT-Netzwerks / WLANs vereinbart ist, stellt der Vermieter den Zugang zur Verfügung. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für kurzzeitige Unterbrechungen der Internetverbindung, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
4. Konferenzraumbuchungen & Stornierungsbedingungen
Für die tages- oder stundenweise Anmietung des Konferenzraumes (bis zu 30 Personen) gelten, sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, folgende Stornierungsstaffeln:
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Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungstermin: kostenfrei.
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Stornierung 13 bis 7 Tage vor Veranstaltungstermin: 50 % des vereinbarten Mietpreises.
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Stornierung unter 7 Tage vor Veranstaltungstermin: 100 % des vereinbarten Mietpreises.
Stornierungen bedürfen der Textform (z. B. per E-Mail an akkurtqureshi@gmail.com).
5. Mietpreise, Zahlungsbedingungen & Kaution
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Es gelten die im jeweiligen Einzelmietvertrag oder der Buchungsbestätigung vereinbarten Preise. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
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Laufende Mieten für Büros, Shared Offices und Shared Desks sind jeweils im Voraus bis zum 3. Werktag eines Monats auf das im Vertrag angegebene Konto des Vermieters zu entrichten.
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Für Konferenzraumbuchungen ist die Vergütung nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, spätestens jedoch vor Antritt der Nutzung.
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Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe von festen Büroräumen oder Shared Offices eine Mietkaution zu verlangen. Die Höhe richtet sich nach den Regelungen des Einzelmietvertrages.
6. Pflichten des Mieters & Hausordnung
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Der Mieter ist verpflichtet, die überlassenen Räume, Arbeitsplätze, Möbel und Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich und schonend zu behandeln.
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Der Mieter hat die geltende Hausordnung zu beachten. Insbesondere ist auf andere Mieter und Nutzer im Gebäude Rücksicht zu nehmen (Vermeidung übermäßigen Lärms etc.).
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Eine Untervermietung oder sonstige Überlassung der Räumlichkeiten an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
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Bauliche Veränderungen, Umgestaltungen oder Installationen an den Wänden/Räumen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Vermieters.
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Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die Räumlichkeiten und überlassenen Gegenstände im ursprünglichen, sauberen und betriebsbereiten Zustand zurückzugeben.
7. Haftung des Vermieters
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Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
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Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Für eingebrachte Gegenstände, Wertsachen, Arbeitsmittel oder Daten der Mieter/Nutzer übernimmt der Vermieter keine Haftung bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung durch Dritte, es sei denn, dem Vermieter fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Dem Mieter wird der Abschluss einer eigenen Inhalts- bzw. Sachversicherung empfohlen.
8. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Detaillierte Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website [www.office-leverkusen.com](https://www.office-leverkusen.com) zu entnehmen.
9. Schlussbestimmungen
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Vermieters (Langenfeld / zuständiges Amtsgericht/Landgericht).
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtliche Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.